Assistierte Telemedizin elektronisch abrechnen

Ab dem 01.07.2026 können Sie Leistungen, die Sie im Rahmen der assistierten Telemedizin (aTM) an gesetzlich Versicherte erbringen, in IXOS elektronisch abrechnen.

Voraussetzungen

Der Konfigurationsparameter Anzeige Rezeptstatus „Assistierte Telemedizin“ unter Systemeinstellungen > Verkauf > Kasse > Allgemeines zum Abverkauf muss für den jeweiligen Arbeitsplatz aktiviert sein.

Vorgehen

  1. Wählen Sie an der Kasse den Rezeptstatus 23 Assistierte Telemedizin aus.

  2. Ordnen Sie dem Verkauf einen Kunden zu und ergänzen Sie ggf. fehlende abrechnungsrelevante Kundendaten.

    Das Subtotal wird durch das Telemedizin-Icon gekennzeichnet.
  3. Das Datum im Verkauf muss dem Datum der erbrachten Leistungen entsprechen. Sollen Leistungen nachträglich abgerechnet werden, ändern Sie zunächst das Abgabedatum in der Kasse.
  4. Erfassen Sie über eine Texteingabe oder die Eingabe der PZN die erbrachte Leistung:

    • aTM Ersteinschätzungsverf. (PZN 19816313)

    • aTM Videosprechstunde (PZN 19816336)

    • aTM Erstein. u.Videospr. (PZN 19816342)

    Die Höhe der Pauschale richtet sich gemäß DAV-Abrechnungsleitfaden für die assistierte Telemedizin nach dem Datum der Leistungserbringung.
    Es kann pro Subtotal immer nur eine aTM-Leistung zur Abrechnung eingegeben werden. Die Eingabe anderer Positionen oder von Gebühren ist in diesem Status nicht möglich.
    Das Subtotal-Icon erhält abgerundete Ecken zur Signalisierung der elektronischen Abrechnung .

  5. Schließen Sie den Vorgang über Total ab.

Weitere Info und Funktionen

Tipps & Tricks: „Abrechnung der assistierten Telemedizin in der Apotheke“