Zuzahlungskappung im Versorgungszeitraum
Kurz erklärt
Beispiel:
Sie übernehmen ein Hilfsmittel zum Verbrauch aus der A+V Hilfsmittelvertragsdatenbank an die Kasse mit einer Zuzahlung von 2,65 €.
Als Versorgungszeitraum sind 3 Monate angegeben, welche Sie im Fenster Abrechnungsinformationen Hilfsmittel eintragen.
Da 9 Stück des Artikels verordnet sind, ändern Sie die Menge an der Kasse, so dass sich eine Zuzahlung von 23,88 € für den gesamten Verordnungszeitraum ergibt.
(Die Zuzahlungsgrenze von insgesamt möglichen 30 € für 3 Monate ist damit noch nicht erreicht.)
Sie schließen den Verkauf ab und kassieren die gesamte Zuzahlung.
Wenn der Kunde in diesem Monat mit einem weiteren Rezept über Hilfsmitteln zum Verbrauch in die Apotheke kommt, kann die Zuzahlung gedeckelt werden:
Sie übernehmen wieder das verordnete ein Hilfsmittel zum Verbrauch aus der A+V Hilfsmittelvertragsdatenbank an die Kasse mit einer Zuzahlung von 0,11 €.
Als Versorgungszeitraum sind 3 Monate angegeben, welche Sie im Fenster Abrechnungsinformationen Hilfsmittel eintragen.
Da 90 Stück des Artikels verordnet sind, ändern Sie die Menge an der Kasse, so dass sich eine Zuzahlung von 9,85 € für den gesamten Verordnungszeitraum ergibt.
Damit ist Zuzahlungsgrenze von insgesamt möglichen 30 € für 3 Monate überschritten. Es wird eine Abfrage aufgeblendet, ob die Zuzahlung für den Versorgungszeitraum entsprechend reduziert werden soll.
Wenn Sie mit Ja quittieren, wird die restliche Zuzahlung von 6,12 € bezogen auf den gesamten Versorgungszeitraum erhoben.
In den Verkaufsdaten des Kunden können Sie diese Zuzahlungen jederzeit einsehen.
Wenn Sie dann im Versorgungszeitraum bspw. noch eine Pauschale für den Kunden erfassen und in den Verkauf übernehmen, wird deren Zuzahlung auch auf die bereits geleistete Zuzahlung angerechnet.
Ist die Zuzahlungsgrenze bereits erreicht oder überschritten, haben Sie wiederum die Möglichkeit, die anfallende Zuzahlung zu reduzieren.
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