Zeilenübergreifende Regelung prüfen
Kurz erklärt
Ab 01.11.2015 ist ggf. nur noch eine Genehmigungspflicht zu beachten oder ein Kostenvoranschlag einzureichen. Mit dieser Änderung sind auch gemischte Verordnungen mit einer Rezeptbedruckung sowohl nach §300 als auch nach §302 möglich.
Wenn Sie in einem Verkauf die Taste Subtotal (bzw. Total) drücken, wird für das Subtotal der Gesamtpreis der darin erfassten A+V-Artikel geprüft - soweit diese über ABDATA-Informationen zu prüfen sind - und beim Überschreiten der vordefinierten Preisschwelle eine Meldung mit Hinweis auf Genehmigungspflicht bzw. Kostenvoranschlag ausgegeben.
Sofern eine A+V-Vereinbarung nicht mehr in den ABDATA A+V Daten hinterlegt, d.h. gelöscht ist, kann in Verkaufsvorgängen keine zeilenübergreifende Prüfung mehr durchgeführt werden. Es erscheint eine Meldung, welche Sie auf den Wegfall aufmerksam macht und zudem anzeigt, dass damit keine Prüfung auf die Bedruckung mit der Hilfsmittelnummer, auf Genehmigungs- und Kostenvoranschlagspflicht möglich ist.
Zeilenübergreifende Prüfung durchführen
Die Prüfung eines Subtotals wird automatisch durchgeführt, wenn Sie in einem Verkauf die Taste Subtotal (oder Total) drücken und zugleich bestimmte Bedingungen im Subtotal erfüllt sind: Das Subtotal darf lediglich A+V Artikel mit genau einer eindeutigen Schlüsselkombination aus Kostenträger, Bundesland und Verordnungstyp enthalten.
Weicht ein erfasster A+V-Artikel in einem der drei Kriterien ab, erhalten Sie eine Meldung, dass die zeilenübergreifende Prüfung nicht durchgeführt werden konnte.
Positionen mit zeilenübergreifender Genehmigungspflicht
Werden für das Subtotal Positionen mit zeilenübergreifender Genehmigungspflicht ermittelt, öffnet sich ein Meldungsfenster, das Ihnen die betroffenen Artikel zeigt.
Sie werden außerdem darauf hingewiesen, dass vor Abgabe dieser Artikel beim Kostenträger eine Genehmigung einzuholen ist.
Positionen mit zeilenübergreifender Pflicht zur Einreichung eines Kostenvoranschlages
Werden für das Subtotal Positionen mit zeilenübergreifender Pflicht zur Einreichung eines Kostenvoranschlages ermittelt, öffnet sich ein Meldungsfenster, das Ihnen die betroffenen Artikel zeigt.
Sie werden außerdem darauf hingewiesen, dass vor Abgabe dieser Artikel beim Kostenträger ein Kostenvoranschlag einzureichen ist.
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