Sonstige Funktionen (A+V Hilfsmittelvertragsdatenbank)
Abgabe von Hilfsmitteln und Nichthilfsmitteln
Wenn Sie versuchen, auf einem GKV-Rezept Hilfsmittel (mit Hilfsmittelpositionsnummer 1, 2 oder Pflegehilfsmittelpositionsnummer) und Nichthilfsmittel zusammen abzugeben, dann erscheint automatisch eine Hinweismeldung, dass diese beiden Artikel nicht auf einem Rezept abgegeben werden dürfen. Das erleichtert Ihnen, Retaxationen zu vermeiden.
Als Hilfsmittel gelten hier Artikel, welche das ABDA-Kennzeichen 'Hilfsmittel' oder die Artikelkennzeichnung 'Hilfsmittel zum Verbrauch' tragen. Auch die PZN 9999063 (Ohne PZN Mietgebühren) gilt in dem Fall als Hilfsmittel.
Den bevorzugten VK für nicht-A+V-Artikel für Privatrezept und Grünes Rezept stellen Sie im Modul Preise und Kalkulation im Preis-Verwendungsmodell über die Verkaufsart Privatrezept oder Grünes Rezept ein. Mehr dazu im Thema 'Preis-Verwendungsmodell anlegen und bearbeiten'.
Hinweis auf fehlende Hilfsmittelnummer
Abhängig von Bundesland und Liefervertrag sind Hilfsmittel ohne Hilfsmittelnummer ggf. nicht über die gesetzliche Krankenversicherung abrechenbar, auch wenn ein Preis gemeldet ist. Die Abgabe eines solchen Hilfsmittels kann dann zu einer Retaxierung führen.
Wenn Sie in einem Verkauf ein Hilfsmittel erfassen, das keine Hilfsmittelnummer aber einen Abrechnungspreis hat, erhalten Sie daher den Hinweis, dass Sie vor der Abgabe die Erstattungsfähigkeit prüfen sollten.
Dieser Hinweis ist standardmäßig deaktiviert. Wenn der Hinweis angezeigt werden soll, aktivieren Sie ihn mit dem Konfigurationsparameter Hinweis Hilfsmittel ohne HIM-Nr.
Sie finden den Parameter in den Systemeinstellungen der Kasse, Gültigkeitsbereich 'Systemparameter', auf der Seite Preisermittlung.
Mehr dazu im Thema 'Hinweis Hilfsmittel ohne HIM-Nr.'.
Hinweis auf Empfangsbestätigung des Kunden
Immer mehr (Inkontinenz-) Hilfsmittelverträge sehen eine Empfangsbestätigung des Patienten per Unterschrift auf der Rückseite des Rezepts vor. Die Abgabe eines Hilfsmittels ohne Empfangsbestätigung des Kunden kann zu einer Retaxierung führen.
Wenn Sie in einem GKV-Rezeptverkauf ein Hilfsmittel erfassen oder eine entsprechende Abholung an der Kasse oder der Faktura auflösen, erhalten Sie daher den Hinweis, dass Sie sich die Abgabe vom Kunden per Unterschrift auf dem Rezept quittieren lassen sollten.
Die Anzeige des Hinweises stellen Sie mit dem Konfigurationsparameter Hinweis Empfangsbestätigung Hilfsmittel ein. Sie finden ihn in den Systemeinstellungen der Kasse, Gültigkeitsbereich 'Systemparameter' auf der Seite Abrechnung A+V. Standardmäßig ist der Konfigurationsparameter aktiviert, d.h. es wird ein Hinweis angezeigt.
Mehr dazu im Thema 'Hinweis Empfangsbestätigung Hilfsmittel'.
Weiterhin wichtig für die Bearbeitung von Hilfsmittelrezepten:
- Die Diagnose muss bei Hilfsmitteln angegeben sein (§ 302 SGB V)
- Für Hilfsmittel zum Verbrauch muss der Versorgungszeitraum ( z.B. ein Monat bzw. ein Quartal) angegeben sein (bei Abrechnung nach § 302 SGB V)
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