Mehrmonatige Pauschalenabrechnung
Kurz erklärt
Falls die Krankenkasse eine monatliche Abrechnung wünscht, dann kopieren Sie die Verordnung und reichen jeweils monatlich die Abrechnung ein.
Falls die Krankenkasse jedoch eine Gesamtabrechnung über den verordneten Versorgungszeitraum akzeptiert, können Sie nun als Menge der Pauschale die Anzahl der verordneten Monate angeben. Damit wird die Pauschale auf einen größeren Abrechnungszeitraum ausgedehnt. Der Kunde zahlt in jedem Fall die Zuzahlung für den gesamten Versorgungszeitraum.
Das Vorgehen ist prinzipiell wie folgt:
- Sie erfassen die Pauschale durch Übernahme aus der A+V Hilfsmittelvertragsdatenbank an der Kasse.
- Erhöhen Sie die Menge der Pauschale, je nachdem für wie viele Monate die Pauschale ausgestellt wurde.
Wenn Sie das Fenster Abrechnung Hilfsmittel ändern mit Position ändern - Strg+F8 und Auswahl von Abrechnung Hilfsmittel ändern öffnen, sehen Sie bereits, dass als Faktor die geänderte Menge übernommen wurde und dass auch der Versorgungszeitraum entsprechend angepasst wurde. Das Endedatum des Versorgungszeitraums kann hier nicht mehr geändert werden.
- Mit Abschluss des Verkaufs wird die Zuzahlung für den gesamten Versorgungszeitraum fällig.
- Auf das Rezept werden die Daten für den Gesamtzeitraum aufgedruckt, d.h. die erhöhte Menge sowie der ausgeweitete Versorgungszeitraum.
Wenn Sie nun eine Folgeabgabe von Artikeln auf eine mehrmonatige Pauschale, bspw. 12 Monate, eingeben, wird die Restliche Laufzeit entsprechend ausgegeben.
Auch in den Verkaufsdaten des Kunden im Register Pauschalen wird die Restliche Laufzeit entsprechend angezeigt.
Beachten Sie, dass kappungsrelevante Zuzahlungen, d.h. Zuzahlungen für Hilfsmittel zum Verbrauch und für Pauschalen, auf den gesamten Versorgungszeitraum, bspw. 3 Monate bezogen berechnet und ggf. monatlich gekappt werden.
Mehr dazu im Thema 'Zuzahlungskappung im Versorgungszeitraum'.
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