Differenzkosten zu einer Pauschale berechnen

Kurz erklärt

Wenn Sie einen höheren Warenwert auf eine A+V-Pauschalenverordnung (kurz: Pauschale) abgeben, als der Wert der Pauschale beträgt, so müssen Sie entscheiden, wer den anfallenden Differenzbetrag zu tragen hat: Sie oder der Kunde.

Anwendungsfälle für das Überschreiten einer Pauschale sind bspw. die Abgabe höherwertiger, "über das Maß des medizinisch Notwendigen hinausgehende" Artikel auf Wunsch des Kunden oder die Abgabe einer größeren Anzahl von Artikeln auf Wunsch des Kunden. Informieren Sie den Kunden über die anfallenden Mehrkosten und schließen Sie entsprechend der Vertragsbestimmungen eine Mehrkostenvereinbarung ab.

Zur Ermittlung des Differenzbetrags können Sie ab der ersten Abgabe eines A+V-Artikels auf Pauschale die Berechnungsbasis sowie die Pauschalenkalkulation, d.h. den Aufschlag auf die vorgegebene Berechnungsbasis einstellen.

Beachten Sie, dass gemäß Heil- und Hilfsmittelversorgungsgesetz (HHVG) geplant ist, die dem Versicherten berechneten Mehrkosten gegenüber den Versicherungsträgern anzugeben.

 

Voraussetzungen:

 

 

Differenzkosten zu einer Pauschale berechnen

Ausgangssituation: Sie sind dabei, A+V-Artikel auf eine Pauschale abzugeben (erstmalige Abgabe von Artikeln oder Folgeabgabe) und die Höhe der Pauschale ist mit der aktuellen Abgabe (auf Grundlage der Pauschalenkalkulation (EK+xx%+MwSt. bzw. VK+MwSt.) überschritten.

Gehen Sie wie folgt vor:

  1. Das Fenster Differenzkosten Pauschale öffnet sich automatisch, sofern Sie den Konfigurationsparameter 'Hinweis Differenzkosten' aktiviert haben.

  2. Passen Sie ggf. die Berechnungsbasis und die Auswahl der Pauschalenkalkulation an.

    Damit übersteuern Sie die Konfiguration für diese Abgaben wie oben beschrieben. Alle Artikel die sich in der aktuellen Abgabe befinden werden zur gewählten Kalkulation abgegeben.

  3. Wählen Sie abschließend eine der folgenden Funktionen:
    • Zu Lasten Kunde - F12, um den Kunden mit dem Differenzbetrag zu belasten.
    • Verzichten - Esc, um den Differenzbetrag selbst zu tragen.
  4.  

Damit haben Sie entschieden, wie mit den anfallenden Differenzkosten zur Pauschalenverordnung zu verfahren ist, d.h. wer die Kosten trägt.

 

Differenzkosten zur Pauschale werden mit Differenzbetrag Pauschale auf dem Kassenbon ausgewiesen.

 

Weitere Info und Funktionen

 

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