Bestimmung des Verkaufspreises

Zur Verkaufspreisberechnung können sowohl der Apo-VK (in IXOS bisher: ABDA-VK), die Unverbindliche Preisempfehlung (UVP) als auch der Eigene VK herangezogen werden.

Für Freiwahlartikel wird der Apo-VK (ABDA-VK) komplett durch den UVP ersetzt, für Sichtwahlartikel kann es beide Preise geben, für rezeptpflichtige Artikel gilt der Apo-VK.

 

Die Ermittlung der Verkaufspreise erfolgt nach folgendem Schema:

 

In Artikeltrefferlisten weist die auf den VK folgende Spalte ('Art des angezeigten VK') aus, welcher VK angezeigt wird. Mehr dazu im Thema 'Art des angezeigten VK (Eigene Preise / UVP / Apo-VK / Kalkulation / Rabattierung / Rohertrag)'.

 

Ausweisung der Preisersparnis auf Bon- und Rechnungsdrucks

Im Modul Druckformulare wurden die Möglichkeiten zur Ausweisung der Preisersparnis des Kunden aufgrund der Einführung der 'Unverbindlichen Preisempfehlung' wie folgt geändert und erweitert:

Eine grafische Übersicht stellt die Möglichkeiten der Ausweisung auf dem Kassenbon nochmals dar:

 

 

Preisberechnung für verschreibungspflichtige Humanarzneimittel zur Anwendung bei Tieren ("Umwidmung")

Im Normalfall werden vom Tierarzt Tierarzneimittel verordnet. Diese sind speziell gekennzeichnet und unterliegen einer anderen Preisbildung als Humanarzneimittel.

Wenn jedoch der Tierarzt ein verschreibungspflichtige Humanarzneimittel (Rx) zur Anwendung bei Tieren verordnet, dann gilt folgende Regelung zum (Höchst-)Abgabepreis: VK = EK + 3% + 8,10€ + MwSt.

 

Da es sich bei der tierärztlichen Verordnung eines verschreibungspflichtige Humanarzneimittels um einen Spezialfall handelt, sind Sie angehalten, den Verkaufspreis entsprechend dieser Formel manuell zu berechnen und in den Verkauf zu übernehmen.

Verwenden Sie eine der folgenden Formeln:

 

Hintergrundinformation:

Laut AMPreisV §3 Apothekenzuschläge für Fertigarzneimittel (Absatz (1) Satz 2) gilt:

"Soweit Fertigarzneimittel, die zur Anwendung bei Menschen bestimmt sind, durch die Apotheken zur Anwendung bei Tieren abgegeben werden, dürfen zur Berechnung des Apothekenabgabepreises abweichend von Satz 1 höchstens ein Zuschlag von 3 Prozent zuzüglich 8,10 Euro sowie die Umsatzsteuer erhoben werden."

 

Weitere Informationen dazu erhalten Sie in folgendem Tipps und Tricks-Artikel: Preisberechnung bei Humanarzneimitteln für das Tier

 

Weitere Info und Funktionen

 

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