Rezept-Scan von BtM-, Privat- und grünen Rezepten

Kurz erklärt

Neben GKV-Rezepten können Sie auch Betäubungsmittel-, Privat- und grüne Rezepte per Rezeptscan in IXOS einlesen. Die Darstellung erfolgt mit gelbem, grünem bzw. blauem Hintergrund und als Rezepttyp ist BtM-Rezept GKV/Privat, Privatrezept bzw. Grünes Rezept vorgeblendet.

Achten Sie auch auf die 'Besonderheiten bei der Abgabe von BtM-Pflastern'.

 

BtM-Rezepte

Bei BtM-Rezepten wird zusätzlich geprüft, ob es sich um ein GKV-Rezept (Rezepttyp: BtM-Rezept GKV) oder ein privates Rezept (Rezepttyp: BtM-Rezept Privat) handelt.

Außerdem wird geprüft, ob eine BtM-Nummer vorhanden ist und ob diese 14 Ziffern (bisheriges BtM-Rezept) bzw. 9 Ziffern (neues BtM-Rezept) enthält. Diese Prüfung kann umgangen werden, indem der aus dem Modul Dokumentationsverwaltung bekannte Konfigurationsparameter 'Doku.-relevante Angaben bei BtM-Verkauf abfragen' deaktiviert wird. Achten Sie in dem Fall auf die Abhängigkeit zur BtM-Dokumentation! Bei entsprechender Konfiguration wird bei Abgabe des BtM automatisch eine BtM-Dokumentation angelegt. Mehr dazu im Thema 'BtM-Dokumentationen'.

Sollte die Erkennung nicht optimal sein, oder es wurden fehlerhafte Angaben festgestellt, so werden im Fenster Rezeptdaten prüfen entsprechende Warn- bzw. Fehlerhinweise ausgegeben. Der gescannte Bereich, welcher die BtM-Nummer enthält, wird sowohl in diesem Fenster (im Scanbereich unterhalb der Kundendaten) als auch im Fenster Rezept-Scan (oberhalb der BtM-Nummer rechts unten) angezeigt. Korrigieren Sie die Angaben entsprechend, falls möglich.

Fehlerhaft aufgedruckte Daten dürfen Sie nicht korrigieren! Dies muss in der Arztpraxis vorgenommen werden.

Die BtM-Nummer ist auch im Fenster Rezept-Scan (rechts unten) noch eingabefähig.

Im folgenden Beispielbild wurde die BtM-Nummer fehlerfrei erkannt und übernommen. Die erste Verordnung muss überprüft werden, da die Verordnungszeile gelb hinterlegt ist.

Übernehmen Sie nach Prüfung aller Angaben den entsprechenden Artikel mit Freigeben und Übernehmen - F12 in den Verkaufsvorgang an die Kasse.

Beispiel: BtM-Verordnung

 

Besonderheiten bei der Abgabe von BtM-Pflastern

Aufgrund vereinzelter Nachfragen möchten wir an dieser Stelle noch einmal auf die Besonderheiten im Rezeptscan bei der Abgabe von BtM-Pflastern eingehen.

Bei einer Verordnung über BtM-Pflaster wird zunächst immer der verordnete Artikel als abzugebender Artikel angezeigt, sofern die Verordnung erkannt wurde.

Grund für die Anzeige des verordneten als abzugebenden Artikel ist, dass alle gesetzlichen Substitutionsvoraussetzungen hinsichtlich der Freisetzungsrate und der Applikationsdauer erfüllt sein müssen, wenn Sie einen anderen Artikel als den verordneten abgeben. Dies kann nur mittels genauer pharmazeutischer Prüfung durch Sie erfolgen.

Für die Anzeige des abzugebenden Artikels gelten nun folgende Regeln:

 

Sobald abgabefähige Artikel (Rabatt- oder preisgünstige Artikel) existieren und Sie öffnen die Liste der möglichen abgabefähigen Artikel, wird folgende Hinweismeldung eingeblendet:

 

Privatrezepte

Bei Privatrezepten ist die Kostenträgerzuordnung nicht relevant; dieses Feld wird nicht in die Erkennung einbezogen.

 

Im folgenden Beispielbild wurde eine handschriftliche Verordnung gescannt. Die Kundendaten und der Rezepttyp wurden erkannt und im Scanbereich wird der handschriftliche Vermerk eingeblendet.

Blenden Sie ggf. mit Rezeptansicht - F8 das Bild des gescannten Rezepts ein, um die Verordnung deutlicher zu sehen.

Geben Sie den verordneten Artikel in die erste Artikelzeile ein und selektieren Sie ihn aus der Auswahlliste oder starten Sie mit Enter die Artikelsuche. Mehr dazu im Thema 'Neuen Artikel auswählen'.

Beispiel: Handschriftliche Verordnung

 

Grüne Rezepte

Im folgenden Beispielbild wurde eine Verordnung aufgedruckt. Die Kundendaten, der Rezepttyp sowie die aufgedruckte Verordnung wurden erkannt.

 

Weitere Info und Funktionen

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