Verwerfen der übertragenen Forderung und der Rechnung in der fakturierenden Apotheke

Kurz erklärt

Im Rahmen der filialübergreifenden Fakturierung können Sie in der fakturierenden Apotheke eine (Kunden-)Rechnung aus einem Forderungsübertrag der fakturierten Apotheke verwerfen.

Nutzen Sie dazu die Funktion Verwerfen - F7.

 

Es erscheint eine Abfrage, ob Sie die erstellt Rechnung tatsächlich verwerfen möchten.

Sie haben folgende Möglichkeiten:

 

Beispiel: Auftragsübersicht mit einem nicht verworfenen, einem in Stornierung befindlichen, einem vollfakturierten und einem stornierten Forderungsübertrag

 

Automatisches Verwerfen des Forderungsübertrags durch Abbrechen der Rechnungserstellung

Neben dem oben beschriebenen manuellen Vorgehen zum Verwerfen von Kundenrechnungen und daraus resultierend dem Verwerfen von Forderungsüberträgen können letztere auch automatisch vom System storniert werden:

Forderungsüberträge werden automatisch storniert, wenn die Rechnungserstellung (bspw. mit Esc) generell abgebrochen wurde oder wenn das Erstellen einer Rechnung durch Deaktivieren des Kontrollkästchens am Vorgang im Rechnungs-Total nicht erwünscht war.

Die Stornierung des Forderungsübertrags ist jedoch nur möglich, wenn der Datenabgleich mit der Apotheke, für welche fakturiert wurde, erfolgreich war und noch kein Zahlungseingang für die interne Verrechnung von der fakturierenden Apotheke verbucht wurde.

Mit der Stornierung eines Forderungsübertrags steht der Auftrag in der Ursprungsapotheke erneut zur Bearbeitung und Fakturierung zur Verfügung. Der Auftrag kann dann auch von einer anderen Filiale fakturiert werden, als von jener, an die sich der stornierte Forderungsübertrag richtete.

 

Weitere Info und Funktionen

 

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