Kopie BtM-Rezept / T-Rezept

 

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Hintergrund:

T-Rezepte kommen in doppelter Ausführung in die Apotheke, da ein Teil in der Apotheke zur Abrechnung verbleibt und ein Teil vierteljährlich zu Auswertungszwecken ans BfArM geschickt werden muss.

Auszug aus Mitteilung BfArM (Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte):

Das T-Rezept ist ein zweifacher Belegsatz, bestehend aus einem Deckblatt (Teil I) und einer Durchschrift (Teil II). Das erste Blatt (Teil I) ist durchschreibend, wobei die nicht für das BfArM bestimmten Angaben nicht auf dem zweiten Blatt (Teil II) abgebildet werden können.

Die beiden Teile I und II werden in der Apotheke vorgelegt. Das erste Blatt (Teil I) dient der Apotheke zur Verrechnung. Das zweite Blatt (Teil II) wird von den Apotheken vierteljährlich an das BfArM übermittelt, wo es der Auswertung dient.