Vorgehen bei nicht aufgelösten Warenscheinen nach Ladenschluss

Kurz erklärt

Wenn Sie in Ihrer Apotheke das Szenarium der Trennung zwischen Beratungsplatz und Zahlkasse verwenden, dann werden Artikel, die der Kunde am Beratungsplatz erhält oder als Nachlieferungen bestellt, aber an der Zahlkasse noch nicht bezahlt hat, mit der Lieferart Warenschein als Abholung gekennzeichnet.

 

An beiden Arbeitsplätzen können Sie diese Warenscheine mit Abholung - F5 im Modul Offene Posten einsehen.

 

Achten Sie darauf, dass diese Warenscheine nach Ladenschluss aufgelöst sind, da sich kein Kunde mehr in der Apotheke aufhält!

Ansonsten besteht die Gefahr, dass Bestandsbuchung und Nachbestellung nicht optimal durchgeführt werden.

Sollten doch offene Warenscheine angezeigt werden, so weist das evtl. auf den Umstand hin, dass der Kunde die Apotheke verlassen hat, ohne an der Zahlkasse zu bezahlen.

Weisen Sie den Kunden am Beratungsplatz deshalb in jedem Fall darauf hin, dass er immer den Warenschein an der Zahlkasse abscannen lassen muss. Dies gilt auch dann, wenn Ware nur bestellt wurde und derzeit nichts zu zahlen ist!

 

Falls nach Geschäftsschluss Warenscheine im System offen sind, gehen Sie wie folgt vor:

  1. Falls Warenscheine vorhanden sind und Sie bemerken, dass die Abgabe an den Kunden nicht stattgefunden hat, so ist der Warenschein zu bereinigen. Nutzen Sie dazu im Fenster Offenen Posten im Register Nachlieferungen wie gewohnt die Funktion Abholung bereinigen - F4. Mehr dazu im Thema 'Abholungen, Boten- oder Postlieferungen bereinigen'.
  2. Falls Warenscheine offen sind und Sie bemerken, dass die Abgabe an den Kunden tatsächlich stattgefunden hat, so ist der Warenschein an der Zahlkasse aufzulösen. Der Verkauf ist damit endgültig abgeschlossen.

 

Weitere Info und Funktionen

 

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