Artikelabhängige Pauschalen

Kurz erklärt

Wenn bei einem A+V-Vertrag für eine Pauschale als Abrechnungsnummer die Zeichenkette "PZN" oder "Hilfsmittelpositionsnummer" hinterlegt ist, kann die Pauschale nur in Verbindung mit einem Artikel abgerechnet werden. Es darf nur der Artikel mit ebendieser PZN/ Hilfsmittelpositionsnummer auf die Pauschale abgegeben werden. Dieser als erstes abgegebene Artikel gilt damit auch als Referenz für diese Pauschale und es darf nur noch dieser bei weiteren Folgeabgaben abgegeben werden.

Dieser Referenzartikel ist damit auch die Abrechnungsnummer (PZN des Artikels oder Hilfsmittelpositionsnummer des Artikels) auf dem Rezept.

 

Beispiel: Artikelabhängige Pauschale mit Hilfsmittelpositionsnummer

Beispiel: Artikelabhängige Pauschale mit PZN

 

Artikelabhängige Pauschalen werden im Fenster Artikel abgeben im Rahmen einer Pauschale unter Neue Abgaben zur gewählten Pauschale mit der entsprechenden Kennzeichnung zur Artikelabhängigkeit (PZN oder Hilfsmittelpositionsnummer) versehen.

 

Falls Sie als Folgeabgabe nicht den speziellen Artikel der artikelabhängigen Pauschale erfassen und in den Verkauf übernehmen, erscheint folgende Hinweismeldung:

Falls Sie als Folgeabgabe über den Button Sonderposition oder die Funktion Sonderpositionen - Strg+F6 einen anderen als den speziellen Artikel der artikelabhängigen Pauschale erfassen und in den Verkauf übernehmen, erscheint folgende Hinweismeldung:

Zusätzlich wird der Artikel nach Übernahme rot unterlegt und mit einem roten Warndreieck versehen. Der Tooltipp gibt Auskunft über Details.

 

Da die PZN oder Hilfsmittelnummer für eine artikelabhängige Pauschale an der Pauschale gespeichert und damit für weitere Abgaben festgelegt ist, müssen Sie den kompletten Verkaufsvorgang abbrechen oder, wenn schon abgeschlossen wurde, stornieren, falls Sie bei der Folgeabgabe die falsche PZN oder Hilfsmittelnummer eingegeben haben.

 

Weitere Info und Funktionen

 

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