Fakturierung nach dem Ausscheiden einer Apotheke aus dem Verbund
Kurz erklärt
- Es können keine filialübergreifenden Rechnungen zu noch nicht übertragenen Forderungen mehr erstellt werden.
- Kundenrechnungen können storniert werden und aus den resultierenden Forderungsaufträgen können erneut Rechnungen erstellt werden, solange die Kundendaten vorhanden sind.
- Forderungsüberträge aus den anderen Apotheken, die schon bei der fakturierenden Filiale vorliegen, können in Rechnung gestellt werden, solange die Kundendaten vorhanden sind.
- Forderungsüberträge aus den anderen Apotheken, die schon bei der fakturierenden Filiale vorliegen, können nicht mehr storniert werden, da eine Rückmeldung an die auftragstellende Apotheke unmöglich ist.
- Bei Teilfakturierung (eines Teils der Aufträge für einen Kunden oder eines Teils der Artikel oder nur der gelieferten Artikel) kann der in der auftragerstellenden Apotheke verbliebene Rest des Auftrags nicht mehr in Rechnung gestellt werden. Nur die auftragerstellende Apotheke kann den verbliebenen Rest in Rechnung stellen. Der Auftrag kann jedoch nicht mehr bearbeitet oder storniert werden, weil bereits ein Teil als Forderungsübertrag an die ehemals fakturierende Apotheke übertragen wurde; dieser darf nicht storniert werden, um die Nachvollziehbarkeit zu gewährleisten.
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