Ausweis Stornobon

 

Weitere Auswahlmöglichkeit:

 

Hintergrund: Um bei Finanzbehörden Einnahmeminderungen glaubhaft zu machen, bedarf es der nachvollziehbaren Dokumentation. Eine Möglichkeit ist es, ausgedruckte Einzelstornobelege vorzulegen, die ggf. zusätzlich Name, Unterschrift sowie Anschrift des Kunden ausweisen. Dies betrifft alle umsatzrelevanten Stornierungen, wie beispielsweise neben der Stornierung von Barverkäufen auch die Stornierung einer Kartenzahlung oder Lastschrift, oder wenn der Kunde nach Abschluss des Verkaufes entscheidet, einen anderen Artikel zu kaufen, o.ä.

 

Ob die Stornobons nach der Stornierung automatisch ausgedruckt werden, steuern Sie mit dem Konfigurationsparameter 'Automatischer Druck Stornobon'.